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Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften

Auf Antrag kann eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater erteilt werden.

Rheinland-Pfalz

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Rheinland-Pfalz

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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