Auch wenn Sie selbstständig sind, können Sie sich wie versicherungspflichtige Arbeitnehmende zum allgemeinen Beitragssatzmit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der 7. Woche versichern. Dafür müssen Sie eine Wahlerklärung gegenüber Ihrer Krankenkasse abgeben.

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Bundesministerium für Gesundheit

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
30.11.2021