Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen. 

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.04.2022