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Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die sogenannte Belastungsgrenze bei 1 Prozent.

Bundesrepublik Deutschland

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Herausgeber

Bundesministerium für Gesundheit

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.