Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel Ihre Kosten für
- Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung,
- Rettungsfahrten und
- Krankentransporte.
- ambulanten Behandlungen sowie
- vor- und nachstationären Krankenhausbehandlungen
- ambulanten Operationen
Darüber hinaus übernimmt Ihre Krankenkassen in der Regel Ihre Fahrkosten zur ambulanten Behandlung in besonderen Ausnahmefällen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel
- Dialysebehandlungen,
- Chemotherapie,
- Mobilitätseinschränkung
- bestimmter Pflegegrad.
