Wenn Sie wegen einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können, können Sie Kinderkrankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kinderkrankengeldtage auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner übertragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.