Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung. Ihren Eigenanteil können Sie nach der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen.

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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
19.01.2023