Sie hatten eine schwere körperliche oder psychische Erkrankung oder einen Unfall und wissen nicht, ob und wann Sie wieder arbeiten können? Ihre Krankenkasse übernimmt Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. 

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
19.01.2023