Wenn Sie nach ärztlicher Feststellung nicht auf natürlichem Weg schwanger werden können und eine künstliche Befruchtung geeignet ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.

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Bundesministerium für Gesundheit

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
25.10.2021