Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag.
Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag.