Sie organisieren eine staatspolitische Bildungsveranstaltung für Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter? Dann können Sie Ihre Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
16.08.2021