Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die Bildungsfreistellung (für den Bildungsurlaub) für schleswig-holsteinische Beschäftigte.
Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die Bildungsfreistellung (für den Bildungsurlaub) für schleswig-holsteinische Beschäftigte.