Wenn Sie Abwasser aus einer Kleinkläranlage versickern oder in ein Gewässer einleiten wollen, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen. Diese kann in einigen Fällen nur in einem förmlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: