Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.