Parteien können Wahlvorschläge einreichen. Sind die Parteien nicht in einem Landesparlament oder im Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten, müssen sie zuvor der Bundeswahlleiterin schriftlich anzeigen, dass sie an der Wahl teilnehmen werden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: