Sind Kinder Opfer von häuslicher Gewalt oder Verwahrlosung, so kann das Jugendamt oder ein Elternteil beim Familiengericht die Einschränkung des Sorgerechts anregen. Das Familiengericht vermag den Eltern das Sorgerecht zu entziehen und auf eine andere Person oder das Jugendamt zu übertragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: