Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: