Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder nach den Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen. In einem nachfolgenden Vermessungstermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Abmarkung bekannt gegeben.
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Bremen, Stadt
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