Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren Sie von Vereinfachungen bei der Zollabfertigung. Um diesen Status zu erlangen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Hauptzollamt stellen.
Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren Sie von Vereinfachungen bei der Zollabfertigung. Um diesen Status zu erlangen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Hauptzollamt stellen.