Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren Sie von Vereinfachungen bei der Zollabfertigung. Um diesen Status zu erlangen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Hauptzollamt stellen.
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.01.2022