Im Verfahren der Aktiven Veredelung können Sie Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Europäischen Union veredeln lassen. Bei der Einfuhr müssen Sie zunächst keine Abgaben zahlen.
Im Verfahren der Aktiven Veredelung können Sie Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Europäischen Union veredeln lassen. Bei der Einfuhr müssen Sie zunächst keine Abgaben zahlen.