Als Inhaber der Bewilligung für die Abgabe vereinfachter Zollanmeldungen für die Warenausfuhr können Sie die Waren auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausfuhrzollstelle in das Verfahren der Ausfuhr überführen.
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Bundesministerium der Finanzen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
18.02.2021