Grundsätzlich müssen Sie Waren bei der Zollstelle anmelden, die für den Ort zuständig ist, an dem sich die Waren befinden.
Wenn Ihr Unternehmen Waren an unterschiedlichen Zollstellen anmeldet, können Sie die zentrale Zollabwicklung (Centralised Customs Clearance, CCL) beantragen.
Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Ihnen, Einfuhr- und Ausfuhrformalitäten über ein einziges Zollamt an Ihrem Sitz abzuwickeln – unabhängig davon, wo sich die Ware in der Europäischen Union (EU) befindet.
Sie können die zentrale Zollabwicklung für folgende Verfahren beantragen:
- Zolllager
- vorübergehende Verwendung
- Endverwendung
- aktive Veredelung
- passive Veredelung
- Ausfuhr
- Wiederausfuhr
Folgendes sollten Sie bei der zentralen Zollabwicklung beachten:
- länder- und warenbezogene Einschränkungen
- umsatzsteuerrechtliche und außenhandelsstatistische Besonderheiten
Wenn Sie die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung haben, führt das zuständige Hauptzollamt regelmäßige Prüfungen (Monitoring) durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und ob Sie die mit der Bewilligung einhergehenden Verpflichtungen einhalten.
