Wenn Sie Wirtschaftsbeteiligter sind und frische Bananen zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, können Sie die erforderlichen Wiegenachweise nur mit einer Bewilligung vom Zoll selbst erstellen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.03.2021