Wenn Sie Waren aus dem oder in das Zollgebiet der Europäischen Union verbringen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine summarische Eingangs- beziehungsweise Ausgangsanmeldung abgeben. Das können Sie unter anderem über die Internet-Anmeldung machen.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
29.04.2021