Wenn Sie befürchten, dass Waren, die Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten, in die Zollunion ein- beziehungsweise ausgeführt werden, können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz die Anhaltung dieser Waren beantragen.
Wenn Sie befürchten, dass Waren, die Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten, in die Zollunion ein- beziehungsweise ausgeführt werden, können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz die Anhaltung dieser Waren beantragen.