Wenn Sie befürchten, dass Waren, die Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten, in die Zollunion ein- beziehungsweise ausgeführt werden, können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz die Anhaltung dieser Waren beantragen.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
19.04.2021