Wenn Sie besondere Amtshandlungen von der Zollverwaltung in Anspruch nehmen, können dafür Gebühren und Auslagen entstehen, die Sie bezahlen müssen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
15.03.2022