Jeder kann einen wirtschaftlichen Verein gründen. Dieser ist jedoch nicht gleich der weit verbreiteten Form des e. V., sondern diese eigene Rechtsform wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales staatlich verliehen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: