Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie bestimmte anonymisierte Angaben einmal jährlich an das Landeslabor Schleswig-Holstein übermitteln.
Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie bestimmte anonymisierte Angaben einmal jährlich an das Landeslabor Schleswig-Holstein übermitteln.