Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen, müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
11.11.2021