Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen. Das gilt auch für bestimmte vergleichbare Stoffe und Zubereitungen.
Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen. Das gilt auch für bestimmte vergleichbare Stoffe und Zubereitungen.