Sofern für ein Lebensmittelkontaktmaterial keine EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelungen bestehen, können Sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ersuchen um Risikobewertung richten.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.07.2022