Wenn Sie ein neues Raucharoma in oder auf Lebensmitteln verwenden möchten, müssen Sie dieses auf europäischer Ebene genehmigen lassen . Bei Genehmigung wird das Raucharoma auf die EU-Gemeinschaftsliste der Primärprodukte gesetzt.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.03.2022