Wenn Sie ein neues Raucharoma in oder auf Lebensmitteln verwenden möchten, müssen Sie dieses auf europäischer Ebene genehmigen lassen . Bei Genehmigung wird das Raucharoma auf die EU-Gemeinschaftsliste der Primärprodukte gesetzt. 

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.03.2022