Bezeichnungen, die als Health Claim aufgefasst werden können, dürfen ohne Zulassungsverfahren verwendet werden, sofern ein zugelassener Health Claim beigefügt ist. Für traditionelle Bezeichnungen können Sie eine Ausnahme von dieser Regelung beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.06.2022