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Bereitstellung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, Säuglingsanfangsnahrung und bestimmter Folgenahrung zum Verkauf in Deutschland mit

Sie möchten Lebensmittel für bestimmte, besonders zu schützende Verbrauchergruppen wie erkrankte Menschen oder Säuglinge in Deutschland auf den Markt bringen? Dann müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

Bundesrepublik Deutschland

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Herausgeber

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.