InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Versorgungsleistungen bei gesundheitlichen Schäden infolge der Tätigkeit als Soldatin oder Soldat in der Bundeswehr beantragen

Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten, können Sie einen Ausgleichsanspruch haben. Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst können auf Antrag Versorgungsleistungen gewährt werden.

Bundesrepublik Deutschland

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

Weitere Informationen

Herausgeber

Bundesministerium der Verteidigung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum

Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.