Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten, können Sie einen Ausgleichsanspruch haben. Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst können auf Antrag Versorgungsleistungen gewährt werden. 

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Bundesministerium der Verteidigung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
15.09.2021