Ab dem 01.01.2022 besteht für alle Ferienwohnungen (Fremdenbeherbergungen) im Gebiet der Stadt Freiburg i.Br. (einschließlich der Ortsteile) eine Registrierungspflicht.
Mit Inkrafttreten der Registrierungspflicht darf Wohnraum zu Fremdenbeherbergungszwecken nur noch mit einer Registrierungsnummer angeboten und beworben werden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: