Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
