Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen Vor- und Familiennamen, Doktorgrad,derzeitige Anschrift zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: