Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.04.2023