Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sie müssen dazu vor dem 2.1.1961 geboren sein.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
16.04.2020