Als besonders langjährig versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.12.2022