Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagfrei in Rente gehen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.07.2022