Als Arbeitgeber sind Sie in bestimmten Branchen verpflichtet, Ihre Beschäftigten vor Antritt einer Beschäftigung bei der Sozialversicherung anzumelden.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
19.11.2018