Sie sind als gewerbetreibende Person in einem Handwerksbetrieb selbstständig tätig? Dann besteht für Sie unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie sind als gewerbetreibende Person in einem Handwerksbetrieb selbstständig tätig? Dann besteht für Sie unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.