Erhalten Sie eine Rehabilitationsleistung von der Rentenversicherung und endet Ihr Anspruch auf Lohn- oder Entgeltfortzahlung, dann könnten Sie einen Anspruch auf Übergangsgeld haben.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
04.11.2022