Auch wenn Sie im Zuge einer Wiederheirat eine Abfindung erhalten haben, können Sie auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.01.2023