Sie können von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Abfindung auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente erhalten.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.01.2023