Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um 40 Prozent oder mehr gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente auf Antrag eine Geldsumme als Abfindung für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.01.2023