Wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.