Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit an qualifizierten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (einer beruflichen Reha), teilnehmen und kein Arbeitsentgelt beziehen, erhalten Sie Übergangsgeld.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.12.2022