Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.12.2022